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Deutscher Bund Artikel
Der Deutsche Bund wurde am 8.06 1815, nachdem Ende des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation 1806, auf dem Wiener Kongress (siehe Deutsche Bundesakte) als loser Zusammenschluss von 41 deutschen Einzelstaaten - einschließlich des damaligen Vielvölkerstaates Österreich gegründet.
Das deutsche Volk stand nicht hinter dem Deutschen Bund, da ihm ein Zusammengehörigkeitsmoment fehlte. Motiviert durch die vielen Gemeinsamkeiten wie die in der Sprache, Kultur und Geschichte waren viele bereit, sich für die Einheit Deutschlands einzusetzen. So kam es zur Gründung der Burschenschaften, welche neben den nationalen auch liberal-demokratische Vorstellungen hatten.
1817 wurde die Landgrafschaft Hessen-Homburg als 39. Mitglied aufgenommen. Danach veränderte sich die Zahl der Mitglieder mehrmals, da in einzelnen Herrscherhäusern einige Linien erloschen und 1839 das Herzogtum Limburg (im Austausch für Teile Luxemburgs) neu aufgenommen wurde.
Im Einzelnen veränderte sich der Deutsche Bund wie folgt:
- 1825 Sachsen-Gotha erlosch, daher hieß Sachsen-Coburg ab 1826 Sachsen-Coburg und Gotha
- 1839 Aufnahme des Herzogtums Limburg (in Personalunion mit den Niederlanden)
- 1847 Anhalt-Köthen erlosch; das Land kam zu Anhalt-Dessau und Anhalt-Bernburg
- 1849 Hohenzollern-Hechingen und Hohenzollern-Sigmaringen kamen beide zu dem Königreich Preußen
- 1863 Anhalt-Bernburg erlosch; das Land kam zu Anhalt-Dessau, das sich somit ca. noch Anhalt nannte
Der Deutsche Bund hatte daher 1863 ca. noch 35 Mitglieder.
Bundesorgan war die in Frankfurt am Main tagende Bundesversammlung (Bundestag). Entscheidungen, die dort mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit angenommen wurden, waren bindend für die Einzelstaaten. Ansonsten waren für die Bürger die jeweiligen Landesgesetze entscheidend.
Da das 1848 gestartete Unternehmen der Einrichtung einer deutschen Nationalversammlung in dem Zuge der Märzrevolution scheiterte, wurde 1850 der Bund zunächst ohne die Beteiligung Preußens wiederhergestellt.
Nach dem preußisch-österreichischen Krieg von 1866 trat Preußen aus dem Bund aus. Damit kam es endgültig zu dem Ende des Deutschen Bundes.
Die Mitglieder des Deutschen Bundes:
- Kaiserreich Österreich (ohne Galizien, Ungarn, Kroatien, Dalmatien und das Lombardo-Venezische Königreich)
- Königreich Preußen (ohne Provinz Posen, Ostpreußen und Westpreußen)
- Königreich Bayern
- Königreich Sachsen
- Königreich Hannover (bis 1837 in Personalunion mit Großbritannien)
- Königreich Württemberg
- Kurfürstentum Hessen-Kassel
- Großherzogtum Baden
- Großherzogtum Hessen-Darmstadt
- Großherzugtum Luxemburg (in Personalunion mit den Niederlanden)
- Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin
- Großherzogtum Mecklenburg-Strelitz
- Großherzogtum Sachsen-Weimar
- Großherzogtum Oldenburg
- Herzogtum Holstein und Lauenburg (bis 1864 in Personalunion mit Dänemark)
- Herzogtum Nassau
- Herzogtum Braunschweig
- Herzogtum Sachsen-Gotha
- Herzogtum Sachsen-Coburg
- Herzogtum Sachsen-Meiningen
- Herzogtum Sachsen-Hildburghausen (ab 1826 Herzogtum Sachsen-Altenburg)
- Herzogtum Anhalt-Dessau
- Herzogtum Anhalt-Köthen
- Herzogtum Anhalt-Bernburg
- Fürstentum Hohenzollern-Hechingen
- Fürstentum Hohenzollern-Sigmaringen
- Fürstentum Liechtenstein
- Fürstentum Lippe
- Fürstentum Reuß ältere Linie
- Fürstentum Reuß jüngere Linie
- Fürstentum Schaumburg-Lippe
- Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt
- Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen
- Fürstentum Waldeck
- Freie Stadt Bremen
- Freie Stadt Frankfurt am Main
- Freie Stadt Hamburg
- Freie Stadt Lübeck
Später wurden aufgenommen:
- Landgrafschaft Hessen-Homburg (ab 1817)
- Herzogtum Limburg (ab 1839; in Personalunion mit den Niederlanden)
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